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Pension Krone
Markt 108 | A-5611 Großarl

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AGB

Hotelvertrag - Stornobedingungen / Stand 07 September 2007

Buchung: Bei Zustande kommen einer Reservierung gelten die österreichischen Hotelvertragsbedingungen als vereinbart. Bei frühzeitiger Abreise wird der gesamte gebuchte Zeitraum abzüglich der nicht konsumierten Mahlzeiten in Rechnung gestellt.

Eine Reservierungsbestätigung erhalten Sie nach Eingang der Anzahlung.

Bei Kurzfristigen Reservierungen knapp vor Anreise gilt die Email an uns als verbindlich Buchung!

Sie können die Anzahlung von 30% oder der im Angebot / Buchung angegebene Betrag entweder auf unser Konto, spesenfrei für den Empfänger überweisen.

Bankverbindung Gruber Eveline - Raika Grossarl,
BLZ 35019, Kto 12773 - IBAN AT03 3501 9000 0001 2773 - SWIFT RVSAAT2S019

Ihr gebuchtes Zimmer ist ab 14.00 Uhr am Anreisetag bezugsfertig. Bei einer Ankunft nach 19.00 Uhr bitten wir Sie, uns kurz Bescheid zu geben. Am Tag Ihrer Abreise bitten wir Sie, Ihr Zimmer bis längstens 10.00 Uhr freizugeben.

Bezahlung Wir akzeptieren keine Kreditkarten und bitten Sie bei Abreise in bar zu bezahlen.

Stornierungen Zimmerstornierungen sind nur schriftlich gültig. Bis zu 3 Monaten vor Urlaubsantritt fallen keine Stornokosten an , ab 3 Monaten bis 1 Monat vor Urlaubsantritt stellen wir 3 Tage in Rechnung. Ab 1 Monat vor Urlaubsantritt, verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise verrechnen wir im Falle der Nichtvermietbarkeit Ihres Zimmers 80 % des gebuchten Aufenthaltes.
Bei Ferienwohnungen bzw Appartements werden 100% abzüglich Nebenkosten verrechnet.

Die geleistete Anzahlung wird mit den Stornokosten gegenverrechnet. Gerichtsstand ist St. Johann im Pongau.

Diese oben angeführten Informationen gelten zusätzlich zu den Österreichischen Hotelvertragsbedinungen als vereinbart!

Stornobedingungen laut ÖHVB

Annullierung ohne Stornogebühr
Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes können beide
Vertragspartner, d.h. sowohl Gast als auch Beherbergungsbetrieb, ohne Entrichtung einer
Stornogebühr den Beherbergungsvertrag lösen. Beachten Sie: Die Stornoerklärung muss
innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein.

Erscheint der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht und ist auch kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart, so hat der Beherberger das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Wurde aber vom Gast eine Anzahlung geleistet, so ist der Raum bis spätestens 12 Uhr
des folgenden Tages zu reservieren.

Annullierung mit Stornogebühr

Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes können beide
Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist jedoch eine Stornogebühr im
Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu entrichten.
Beachten Sie: Auch hier muss die Stornoerklärung innerhalb der Frist beim
Vertragspartner eingelangt sein.

Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt,
st er dennoch zur Bezahlung des Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss dabei
allerdings in Abzug bringen, was er sich durch die Nichtinanspruchnahme erspart hat
(das sind in der Regel 20% beim Zimmerpreis und 30% beim Pensionspreis) oder was
er durch die Weitervermietung erhalten hat. Beachten Sie: Es besteht die sog.
Schadensminderungspflicht. Der Beherberger hat sich um eine anderwertige Vermietung
der nicht in Anspruch genommenen Räume zu bemühen.

Gerichtsstand
Über Rechtsstreitigkeiten entscheidet das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht. (St. Johann im Pongau im Salzburger Lnad)

 

Anreisetag:

Aufenthalt:

Übernachtung(en)